Balkenmangel, na und???
  Parkausweis
 


Blauer Parkausweis

Behindertenparkausweis, der vor dem 01.01.2001
ausgestellt wurde (nicht nach europäischem Muster)

hat seine Gültigkeit am 31.12.2010 verloren.

Ab dem 01.01.2011 gilt der
europäische Parkausweis für Behinderte
.




Schwerbehinderte mit aG und Bl können
bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
den blauen Parkausweis beantragen.


Der Parkausweis berechtigt zu
:

3 Std.
Anwohnerparkplätzen und
im eingeschr. Halteverbot
parken

auf gekennzeichneten öffentl. Parkflächen
und im Zonenhalteverbot die zugelassene
Parkdauer überschreiten


auf Parkplätzen mit  Rollstuhlsymbol
ohne Zeitlimit parken

während der Ladezeiten
i
n Fußgängerzonen parken

an Parkuhren und bei -scheinautomaten
ohne zeitliche Begrenzung

  und Gebühr parken

wenn der Durchgangsverkehr nicht
behindert wird, auch 
in Verkehrsberuhigten
Bereichen außerhalb der gekennzeichneten
  Flächen
parken

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Grüner bzw. gelber Parkausweis

Ausnahmegenehmigung für Personenkreise:

Menschen mit Mz G und GdB von 80 alleine
infolge 
Funktionsstörungen der unteren
Gliedmaßen 
und/oder der LWS und Mz B
 
Menschen mit GdB von 70 alleine infolge
  Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen
  und/oder der LWS und GdB von 50 infolge
Funktionsstörungen des Herzens
  und/oder der Lunge 


Menschen mit GdB von 60 alleine aufgrund
Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa

Stomaträger mit doppeltem Stoma


vorübergehend Berechtigte, die aufgrund
einer Erkrankung, eines Unfalles oder nach einer
schweren Operation vorübergehend, aber dennoch
für einen längeren Zeitraum an so starken
  Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder
  der LWS leiden, 
dass ihnen vermeidbare
  Wege erspart werden müssen


Der gelbe/grüne Parkausweis berechtigt
zu
kostenlosen parken:
 
in Fussgängerzonen

in Bewohnerparkbereichen

in verkehrsberuhigten Bereichen

an Parkuhren und Parkscheinautomaten

an Stellen, an denen das eingeschränkte
Halteverbot oder 
Zonenhalteverbot
angeordnet ist

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Spezielle Ausnahmegenehmigung

ohne Ausstellung eines Parkausweises
bekommen sie:


Menschen ohne Hände oder Arme
s.g. Ohnhänder bzw. Ohnarmer
 
  Sie dürfen mit Ausnahmegenehmigung
ihre Fahrzeuge gebührenfrei auf Parkplätzen
mit Parkuhren und -scheinautomaten sowie im
  Haltverbot für eine Zone bzw. auf Parkplätzen
mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung
einer Parkscheibe abstellen.

Menschen mit einer Körpergröße
von 1,39 m oder weniger
 
  Sie dürfen mit Ausnahmegenehmigung
an Parkuhren und -scheinautomaten
gebührenfrei zu parken.

 
 
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