Menschen mit Mz G und GdB von 80 alleine
infolge Funktionsstörungen der unteren
Gliedmaßen und/oder der LWS und Mz B
Menschen mit GdB von 70 alleine infolge
Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen
und/oder der LWS und GdB von 50 infolge
Funktionsstörungen des Herzens
und/oder der Lunge
Menschen mit GdB von 60 alleine aufgrund
Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa
Stomaträger mit doppeltem Stoma
vorübergehend Berechtigte, die aufgrund
einer Erkrankung, eines Unfalles oder nach einer
schweren Operation vorübergehend, aber dennoch
für einen längeren Zeitraum an so starken
Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder
der LWS leiden, dass ihnen vermeidbare
Wege erspart werden müssen
Der gelbe/grüne Parkausweis berechtigt
zu kostenlosen parken:
in Fussgängerzonen
in Bewohnerparkbereichen
in verkehrsberuhigten Bereichen
an Parkuhren und Parkscheinautomaten
an Stellen, an denen das eingeschränkte
Halteverbot oder Zonenhalteverbot
angeordnet ist
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Spezielle Ausnahmegenehmigung
ohne Ausstellung eines Parkausweises
bekommen sie:
Menschen ohne Hände oder Arme
s.g. Ohnhänder bzw. Ohnarmer
Sie dürfen mit Ausnahmegenehmigung
ihre Fahrzeuge gebührenfrei auf Parkplätzen
mit Parkuhren und -scheinautomaten sowie im
Haltverbot für eine Zone bzw. auf Parkplätzen
mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung
einer Parkscheibe abstellen.
Menschen mit einer Körpergröße
von 1,39 m oder weniger
Sie dürfen mit Ausnahmegenehmigung
an Parkuhren und -scheinautomaten
gebührenfrei zu parken.